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Föhnsturm 03. - 05.01.2008

Alles zu (Un)wetter relevant für die Schweiz
Kurt
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Starke Föhnlage, 2. bis 4. Januar 2008

Beitrag von Kurt »

Zum Jahrhunderföhn November 1982

Damals gab es sogar in Luzern und auf dem Zürichberg (SMA)
einen Föhnsturm ! :


Luzern 98 km/h und 21.8°C
Zürich SMA 73 km/h und 20.1°C

kein Föhn dagegen, wie gehabt :

Basel-Binningen 23 km/h und 10.5°C
Bern-Liebefeld 17 km/h und 14.8°C

Interessant auch die Windspitzen im Hochgebirge :

194 km/h auf dem Gütsch ob Andermatt
156 km/h auf dem Jungfraujoch...

...wie hoch waren wohl die Windspitzen auf dem Lauberhorn damals ?..

~300 km/h ? :-D

deshalb die Frage : Seit wann wird auf dem Lauberhorn gemessen ?

Gruss, Kurt

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Joachim
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Starke Föhnlage, 2. bis 4. Januar 2008

Beitrag von Joachim »

Hallo

@Kurt...Lauberhorn seit November 2003 mit Thies-Anlage

Joachim


agio
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Starke Föhnlage, 2. bis 4. Januar 2008

Beitrag von agio »

Es ist zwar schon der 6. Januar (Vergleiche Überschrift im Thread), aber der Föhn lebt immer noch. Die letzten Zuckungen reichen immerhin für 50 Knoten in Erstfeld im Reusstal, während die nahegelegene Station Altdorf bei 21 Knoten "dümpelt" ;)

Ciao

Alex

Kurt
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Starke Föhnlage, 2. bis 4. Januar 2008

Beitrag von Kurt »

Guten Morgen

@ Alex

"Die letzten Zuckungen" ;-)

Es geht wieder aufwärts in Altdorf...

Temperaturverlauf
Bild

Windverlauf
Bild

Temperaturen/Wind/relative Feuchte um 2 Uhr

Reusstal

Brunnen 4.5°C NO 0 km/h Böen 9 km/h 86%
Flüelen 6.6°C NO 13 km/h Böen 35 km/h 76%
Altdorf 10.5°C SO 35 km/h Böen 78 km/h 56%
Erstfeld 8.2°C SO 63 km/h Böen 81 km/h 62%

Rheintal

Vaduz 4.7°C NW 15 km/h Böen 32 km/h 79%
Balzers 12.0°C SO 28 km/h Böen 65 km/h 41%
Maienfeld 10.4°C SO 19 km/h Böen 46 km/h 45%

Jungfraujoch zw. 02:50 und 03:00 Böe von 116 km/h
und Altdorf 81 km/h (03:20-03:30 sogar 93 km/h)

Quelle: meteomedia / meteoschweiz

Gruss, Kurt


- Editiert von Kurt am 06.01.2008, 03:59 -

Luca
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Föhnsturm 03. - 05.01.2008

Beitrag von Luca »

Guten Tag!

Jetzt nach fast 4 Tage Schneefall ist die Sonne wieder da. Heute Nacht hat zwischen 00.30 und 05:00 in Zentrale und Nordliche Tessin stark geschneit (19 cm heir in Faido, tot. 42 cm).

Bild

(->slf.ch)

Bild:

http://www.sturmforum.ch/forum_uploads/ ... a_frei.JPG

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Federwolke
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Föhnsturm 03. - 05.01.2008

Beitrag von Federwolke »

Abschliessend noch ein langer, aber interessanter Artikel aus dem heutigen Bund zum Thema Sicherheit von Seilbahnen, Betriebsreglementen, Verantwortung bei Sturm usw:
Jeder entscheidet selbst

Für Betriebssicherheit setzt auch das neue Seilbahnrecht auf lokale Erfahrung und Verantwortung
Das Sesselbahnunglück auf der Kleinen Scheidegg wirft Fragen auf: Im technischen Bereich setzt das Seilbahnrecht detaillierte Normen. Beim Wetterrisiko liegt die Entscheidungsverantwortung bei den einzelnen «Maschinisten».
Normalbetrieb, bis die erste Sturmböe kommt: Auf der Kleinen Scheidegg reichte die Zeit zur sicheren Evakuierung des Sesselliftes nicht mehr.

Sechs Stunden bevor am 3. Januar auf der Kleinen Scheidegg das Seil der Sesselbahn Fallboden aus den Rollen gerissen wurde und in aufprallenden Sesseln ein Mann tödlich und eine Frau schwer verletzt wurden, hatte der nationale Wetterdienst Meteo Schweiz eine ausserordentliche Föhnsturmwarnung publiziert (siehe Artikel unten). Nicht nur im Jungfraugebiet, sondern fast überall in der Schweiz haben Bergbahnen an diesem Tag ihren Betrieb aber trotzdem normal aufgenommen. Erst als der «Guggiföhn» gegen Mittag in lokalen Windmessanlagen Alarm auslöste, versuchte man – zu spät – die Skifahrer zur Bergstation und in Sicherheit zu bringen.

Keine Pflicht, Betrieb einzustellen

Ursachen und Verantwortlichkeiten in diesem Unglück sind Gegenstand von Untersuchungen. Bereits klar ist aber, dass die Bahnen nicht verpflichtet waren, allein aufgrund der Sturmwarnung von Meteo Schweiz ihre Seilbahnen im Gefahrenbereich abzuschalten. Zwar hat das seit einem Jahr geltende Seilbahngesetz in drei Bereichen markante Neuerungen gebracht:

Die Planung neuer Bahnen ist weniger kompliziert: Konzessionserteilung und Plangenehmigung sind in einem Verfahren vereint. Das kantonale Baubewilligungsverfahren entfällt.

Für alle Seilbahnen wird eine umfassende Sorgfaltspflicht statuiert. Auch für früher weniger gesicherte «Bauern- und Arbeiterbähnli» gelten die gleichen grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen.

Angesichts der europaweiten Konzentration bei den Bahnherstellern wendet die Schweiz für neue Anlagen die auf der EU-Seilbahnrichtlinie 2000/9 abgestützten CEN-Normen an.

Jede Bahn selbst verantwortlich

Aber in Bezug auf die betriebliche Sicherheit verzichtet auch das neue Recht auf generelle Regeln. Im Artikel 18 des Seilbahngesetzes heisst es lapidar: «Der Inhaber der Betriebsbewilligung ist für die Sicherheit des Betriebs verantwortlich.» Im technischen Bereich wird diese Pflicht durch minutiöse Normen konkretisiert: Der grösste Teil der 160 Seiten starken Sesselbahnverordnung, die für Anlagen gilt, welche nach altem Recht gebaut worden waren, und auch die EU-Vorschriften betreffen Seile, Rollen, Seilfänger, Kabinen, Bremsen und Masten.

Bei der betrieblichen Organisation dagegen bleibt Bahnbetreibern weitgehende Freiheit und Verantwortung. Man setzt auf lokale Erfahrung und persönliche Verantwortung. Konkrete Vorschriften sind rar und punktuell: In Artikel 48 der Seilbahnverordnung heisst es etwa, Anlagen dürften nur betrieben werden, «wenn es die Witterungsverhältnisse erlauben». Die Sesselbahnverordnung schreibt vor, pro Anlage müsse ein mindestens 20-jähriger «Maschinist» anwesend sein. Pro Station ein mindestens 18-jähriger Mitarbeiter. Der technische Leiter müsse während der Betriebszeit innert einer Stunde vor Ort sein können.

Lokale Windmessung

Für die Überwachung der Windsituation schreibt die Verordnung «Windmesser an einer oder mehreren dem Wind besonders ausgesetzten Stellen» vor. Die Rede ist von «Windwarnung» und «Windalarm». Bei welchen Windgeschwindigkeiten diese Signale ausgelöst werden und was dann zu tun ist, wird aber offen gelassen. Die Verordnung enthält eine detaillierte technische Checkliste, die täglich bei Betriebsbeginn durchzuarbeiten ist. Nirgendwo aufgeführt ist dabei eine Informationspflicht über Wetter- und Windprognosen.

Jede Bahn ist ein Unikat

Fachleute begründen das Fehlen von generell geltenden, konkreten Vorschriften damit, dass die Verhältnisse bei jeder Anlage anders seien. Jede Bahn ist ein «Unikat», sagt Reto Canale, der als Direktor des interkantonalen Konkordats für Seilbahnen und Skilifte (IKSS) für Bewilligung und Aufsicht von rund 2500 kleineren Anlagen (Seilbahnen mit weniger als acht Passagieren pro Richtung und allen Skiliften des Landes) verantwortlich ist.

Auch Renzo Pesciallo, Seilbahnexperte beim Verband Seilbahnen Schweiz, betont bezüglich Windgefahren lokale Eigenarten jeder Anlage. Eine generelle Stilllegungspflicht für Windgeschwindigkeiten von beispielsweise über 60 Stundenkilometern sei nicht sinnvoll. Je nach Exposition der Bahn sei auch die Windrichtung für die Gefährdung entscheidend. Das sei der Grund, weshalb das Seilbahnrecht keine fixen Grenzwerte für Bahnstilllegungen festlege. Zentral für die Sicherheit seien anlagespezifische Regeln in den Betriebsreglementen. Eine amtliche Verpflichtung, Wetterprognosen und Unwetterwarnungen zu konsultieren, brauche es nicht, erklärt ein Berner Oberländer Bahnchef: «Das ist ja selbstverständlich.»

Das Seilbahnrecht verpflichtet alle Bahnen, solche Reglemente aufzustellen. Sie müssen den Aufsichtsbehörden, für die grösseren Bahnen dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und für die anderen dem IKSS, zur Genehmigung vorgelegt werden. Auch diese Reglemente sind aber wenig konkret. Bei älteren Bahnen stützen sie sich auf ein vom BAV vorgelegtes Musterreglement. Bei neuen auf die Norm SN-EN 12397 der EU.

Schwarzer Peter beim Maschinisten

Das BAV-Musterreglement weist das Personal für den «Betrieb bei besonderen Verhältnissen» an, «nötigenfalls die Fahrgeschwindigkeit herabzusetzen». «Bei Betriebsgefährdung durch Gewitter, Sturm oder Lawinen sei «der Betrieb einzustellen». Die Interpretation der Gefährdungslagen fällt aber praktisch weitgehend in die Verantwortung der bei jeder Bahn diensthabenden Maschinisten.

«Mit dem Fernglas beobachten»

Auch die EU scheut sich, im Kräftefeld zwischen Sicherheitsbedürfnis, wirtschaftlichen Interessen der Bahnen und Wünschen von Kunden, die für Pauschalausweise bezahlt haben, klare Grenzen zu setzen.

Die Norm SN-EN12397 empfiehlt, «bei Windverhältnissen, bei denen ein Betrieb noch zulässig ist, aber Windböen oder eine Zunahme der Windgeschwindigkeit zu befürchten ist, die Strecke auch mittels Fernglas häufiger zu beobachten, um dem Maschinisten Informationen zu geben».

Betriebsreglement «privat»

Manche Bahngesellschaften wollen aus unerfindlichen Gründen keinen Einblick in ihre Betriebsreglemente geben. Man betrachte das als «Privatangelegenheit», sagt der Verantwortliche einer Berner Bahngruppe dem «Bund». Die vom Unglück vom 3. Januar betroffenen Jungfraubahnen sind da professionell: Man legt Dienst- und Betriebsvorschriften, ein Betriebskonzept und ein Organisationsschema für das Verhalten bei extremen Witterungseinflüssen vor, die zeigen, dass man mindestens auf dem Papier auch für Extremwindsituationen vorbereitet war.

Alles nach den Regeln

Artikel 3.2 der Betriebsvorschrift für eine kuppelbare Sesselbahn zeigt, welche Regeln am Föhntag vom 3. Januar bei den Jungfraubahnen galten: «Bei Windverhältnissen, bei denen noch ein Betrieb zulässig ist, aber Windböen oder eine Zunahme der Windstärke zu befürchten ist, müssen die Betriebsbediensteten die Fahrgeschwindigkeit vermindern. Zudem ist die Strecke visuell zu überwachen und dem Maschinisten die entsprechenden Informationen zu geben.

Wenn der Wind den Höchstwert von 60 Stundenkilometern erreicht oder zu gefährlichen Auspendelungen der Fahrzeuge führt, ist der Betrieb einzustellen. Die Fahrzeuge müssen unter Anwendung der Vorsichtsmassnahmen zurück in die Garage geführt werden.»

So wie es heute aussieht, hat der Maschinist sich an diese Vorschriften gehalten. Die Frage ist nur, ob die Regel richtig ist, bei einer offiziellen Extremwetterwarnung mit der Evakuierung zu warten, bis die Böen da sind.

Der Bund, Richard Aschinger [11.01.08]
http://www.espace.ch/artikel_467548.html
Alles klar - oder auch nicht...

Severestorms
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Föhnsturm 03. - 05.01.2008

Beitrag von Severestorms »

Original von Kurt
Hallo Zäme

zum Sesselbahn Unglück in Skigebiet Scheidegg SF Schweiz Aktuell :
Felix Blumer von SF Meteo sagte, dass die Windgeschwindigkeiten beim Unglücksort
leider nicht vorhanden sind. Frage dazu; es wird doch bei allen Bergbahnen die Wind-
geschwindigkeiten gemessen, oder ? könnte man die Windwerte der verschiedenen
Sesseslbahnen, Gondelbahnen etc. nicht in eine Zentrale erfassen und mit den anderen
Windmessungen von Wetterstationen kombinieren ? dann hätte man noch ein besseres Bild
der Föhnlage (Sturmlage).

Technisch bestimmt möglich, aber wohl zu grosser Aufwand + Kosten... :-/
Hallo zusammen

Das gibts. Seit einiger Zeit (mind. zwei Jahren) gibt es im Zuge einer Diplomarbeit speziell für die Jungfraubahnen ein Windprognosesystem, welches alle zehn Minuten die aktuellsten Wetterdaten der Jungfraubahnen und von MeteoSchweiz auswertet und entsprechend eine Windprognose für die Stationen der Jungfraubahnen erstellt.

Ich habe damals vergessen, dass ich den Link zu diesem Windprognosesystem habe (fragt mich bitte nicht danach). Die Daten von damals zeigen Erstaunliches. Auf der Kleinen Scheidegg gab es ca. eine Stunde nach dem Unglück eine Guggiföhn-Böe von knapp über 230 km/h !! Davor und danach war der Wind (an dieser Station) völlig unauffällig:

Bild
Quelle: Windtrendprognosesystem Jungfraubahnen

Die Prognose auf der Kleinen Scheidegg, unbeeindruckt vom Ausreisser:
Bild
Quelle: Windtrendprognosesystem Jungfraubahnen


Anders auf der Wengernalp. Dort zog der Wind um die Mittagszeit deutlich an, erreichte aber offenbar nie die Alarmgrenze von 100 km/h. Immerhin, die kritische Grenze von 60km/h wurde etwa um 12.30 Uhr erreicht, ca. 20 Minuten vor dem Unglück:

Bild
Quelle: Windtrendprognosesystem Jungfraubahnen

Bezüglich der kritischen Grösse von 60km/h siehe auch folgenden NZZ-Bericht

Von allen Stationen der Jungfraubahnen erreichte nur der Eigergletscher am Abend und eben die Kleine Scheidegg zwischen 13 und 14 Uhr Werte von über 100 km/h. Der Prognosealgorithmus rechnete indes für die Mittagszeit und den frühen Nachmittag lediglich mit einer kleinen bis mittleren Sturmgefahr. Erst kurz nach 15 Uhr wurde die Sturmgefahr auf hoch heraufgestuft. Ich denke das Beispiel vom 3. Januar 2008 zeigt, wie ausserordentlich komplex die Windsysteme um die Kleine Scheidegg sind und dass der Guggiföhn heimtückisch und gefährlich ist. Auch wenn das vorhandene Prognosesystem im Grunde genommen schon sehr gute Ergebnisse liefern dürfte, so hat es in meinen Augen am Unglückstag versagt. Es müsste also optimiert werden. Wie bleibt offen.

Bild
Quelle: Windtrendprognosesystem Jungfraubahnen

Gruss Chrigi
- Editiert von Christian Matthys am 27.03.2008, 01:29 -
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Föhnsturm 03. - 05.01.2008

Beitrag von Andreas -Winterthur- »

@Christian

Ohne genauere Kenntnisse der damaligen Situation; aber das könnte aber auch ein fauler Wert gewesen sein. 230 km/h auf der Kleinen Scheidegg; da wären wohl auch noch andere, grössere (strukturelle) Schäden aufgetreten und darüber berichtet worden.

Gruss Andreas
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Beitrag von Severestorms »

@Andreas:

Hmm, da könntest du Recht haben. Ich weiss gar nicht, was alles auf der Kleinen Scheidegg rumsteht, aber eine Station sicher und wie du sagst müssten da sicherlich strukturelle Schäden aufgetreten sein. Und davon müsste man in Zusammenhang mit dem Unglück gehört haben. Habe zuerst gedacht, die Mega-Bö sei genau zum Zeitpunkt des Unglücks gemessen worden (habe mich um eine Stunde vertan) und darum gedacht, dass es sehr gut stimmen könnte. Ausserdem gab es ja schon mal eine Guggiföhnbö von über 240 km/h (246 oder 269 km/h?). Hat es dort oben eigentlich nicht auch ne Hütte?

Einerseits macht es natürlich Sinn, solch hohe Werte erst einmal kritisch zu betrachten. Andererseits ist der Guggiföhn halt wirklich etwas ganz Spezielles, was soweit ich weiss vor allem durch die Messungen von Meteomedia untermauert werden konnte.

Gruss Chrigi
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Föhnsturm 03. - 05.01.2008

Beitrag von Christian Schlieren »

@Chrigi

Ja auf der Kleinen Scheidegg hat es einen Banhof Restaurants 2 Sesellift Stationen und sonst noch ein par häuser usw.

Gruss
Christian Schlieren bei Zürich 393 M.ü.M

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