@Darkmoon
So viel braucht es eben nicht! Es ist zu berücksichtigen, dass der Pilot bei erkennen der Gefahr, den Sinkflug einleitete (Siehe Punkt 1.1.2 im Unfallbericht, Seite 14)! Dies war vermutlich mit ein Grund für die fatalen Folgen!
- Editiert von Dani Emmenbrücke (LU, 465m) am 10.03.2005, 13:30 -
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Verletzte in Verkehrshaus Luzern durch Windboen
- Dani Emmenbrücke/LU
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Verletzte in Verkehrshaus Luzern durch Windboen
Vielen Dank Dani für den Link. Der Bericht scheint sehr ausführlich, detailgetreu und deshalb spannend zu sein.
Das BFU gibt folgende kausale Faktoren zum Unglück an:
/ Auszug aus dem Unfallbericht /
- Der Entscheid der Besatzung, trotz erkennbar kritischen Wetterbedingungen noch zwei Extrafahrten durchzuführen.
- Die Besatzung führte den Aufstieg mit zu geringem freien Auftrieb (free lift) durch. Der Ballon war überladen.
Folgende Faktoren haben zur Entstehung des Unfalls beigetragen:
- Die Windwarnung von Meteoschweiz war zwar per Fax in der Einsatzzentrale eingetroffen, wurde aber nicht an den Piloten weitergeleitet
- Die Sturmwarnleuchte beim Lido blinkte, konnte aber durch die Besatzung nicht wahrgenommen werden. Zwei weitere Sturmwarnleuchten waren in Betrieb und wären einsehbar gewesen.
/ Auszug aus dem Unfallbericht - Ende /
Es ist also nicht nur der Pilot der allein Schuldige. Obwohl es fragwürdig ist, ob sich der Pilot gegen zwei Extrafahrten entschieden hätte, wenn er die Windwarnung der SMA vorliegen gehabt hätte, war es auch hier, wie so oft bei Unglücken, eine Verkettung von Pannen und Fehlern. Und das einzig Gute daran ist, dass daraus die Lehren gezogen werden können.
Meiner Meinung nach müsste auch etwas an der Materialbeschaffenheit des Halteseils verbessert werden. Es war nicht elastisch genug. Durch die plötzliche Straffung beim Wiederaufstieg wurde ein Teil der Bodenplatte herausgerissen.
Desweiteren dürfte ein Hiflyer Ballon nicht so nahe an Gebäuden stehen.
Das BFU gibt folgende kausale Faktoren zum Unglück an:
/ Auszug aus dem Unfallbericht /
- Der Entscheid der Besatzung, trotz erkennbar kritischen Wetterbedingungen noch zwei Extrafahrten durchzuführen.
- Die Besatzung führte den Aufstieg mit zu geringem freien Auftrieb (free lift) durch. Der Ballon war überladen.
Folgende Faktoren haben zur Entstehung des Unfalls beigetragen:
- Die Windwarnung von Meteoschweiz war zwar per Fax in der Einsatzzentrale eingetroffen, wurde aber nicht an den Piloten weitergeleitet
- Die Sturmwarnleuchte beim Lido blinkte, konnte aber durch die Besatzung nicht wahrgenommen werden. Zwei weitere Sturmwarnleuchten waren in Betrieb und wären einsehbar gewesen.
/ Auszug aus dem Unfallbericht - Ende /
Es ist also nicht nur der Pilot der allein Schuldige. Obwohl es fragwürdig ist, ob sich der Pilot gegen zwei Extrafahrten entschieden hätte, wenn er die Windwarnung der SMA vorliegen gehabt hätte, war es auch hier, wie so oft bei Unglücken, eine Verkettung von Pannen und Fehlern. Und das einzig Gute daran ist, dass daraus die Lehren gezogen werden können.
Meiner Meinung nach müsste auch etwas an der Materialbeschaffenheit des Halteseils verbessert werden. Es war nicht elastisch genug. Durch die plötzliche Straffung beim Wiederaufstieg wurde ein Teil der Bodenplatte herausgerissen.
Desweiteren dürfte ein Hiflyer Ballon nicht so nahe an Gebäuden stehen.
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- Andreas -Winterthur-
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Verletzte in Verkehrshaus Luzern durch Windboen
Hallo
Ich hoffe nun, dass die Verantwortlichen angemessen bestraft werden. Ich befürchte allerdings, dass dies wie meistens in der Schweiz, bei grob fahrlässigen Unfällen, irgendwie wieder unter den Teppich gekehrt wird.
Gruss Andreas
Ich hoffe nun, dass die Verantwortlichen angemessen bestraft werden. Ich befürchte allerdings, dass dies wie meistens in der Schweiz, bei grob fahrlässigen Unfällen, irgendwie wieder unter den Teppich gekehrt wird.
Gruss Andreas
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- Dwalin (Muttenz)
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Verletzte in Verkehrshaus Luzern durch Windboen
@Dani, aha ja logisch! Wenn der Ballon überladen war,
ist es auch klar das es nicht sehr starken Wind braucht.
Sinkflug ist natürlich auch ein Thema. Wie du sagtest,
darum auch die fatalen Folgen.
Gruss Norman
ist es auch klar das es nicht sehr starken Wind braucht.
Sinkflug ist natürlich auch ein Thema. Wie du sagtest,
darum auch die fatalen Folgen.

Gruss Norman
Allradantrieb bedeutet, daß Dein Auto dort stecken bleibt,
wo der Abschleppwagen nicht hinkommt.
Die Windstärke steigt direkt proportional zu den Kosten Deiner neuen Frisur
wo der Abschleppwagen nicht hinkommt.
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- Sandmaennli, Muttenz
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Verletzte in Verkehrshaus Luzern durch Windboen
Auch wurde in den letzten Tagen, bekannt dass der Ballom mit Personen überladen war und somit die Bodenplatten überlastet waren. Es war eine Verknüpfung unglücklicher Folgen
1. Sturmboen
2. zu spätes Erkennen der Gefahr
3. der Ballon war überladen
Tragisch ist natürlich, dass eine Person dabei ums Leben gekommen ist. Ich hoffe die zuständigen Personen dafür, werden gerecht bestraft.
Mit freundlichen Grüssen Thomas
1. Sturmboen
2. zu spätes Erkennen der Gefahr
3. der Ballon war überladen
Tragisch ist natürlich, dass eine Person dabei ums Leben gekommen ist. Ich hoffe die zuständigen Personen dafür, werden gerecht bestraft.
Mit freundlichen Grüssen Thomas
- Reto.
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Verletzte in Verkehrshaus Luzern durch Windboen
Sorry das ich den Thread nochmals nach oben setzte aber es kommt bald zum abschluss vor dem Bundesgericht.
Hier eine Meldung von sda/hues:
Hier eine Meldung von sda/hues:
Da kann ich einfach nur den Kopf schütteln wie mit der Sicherheit umgegangen wurde....Hiflyer-Pilot bestreitet Fahrlässigkeit
Prozessauftakt in Bellinzona
Der Pilot des Hiflyer-Ballons hat vor dem Bundesstrafgericht den Vorwurf der fahrlässigen Tötung zurückgewiesen. Er habe eine andere Auffassung vom Unglücksverlauf am 23. Juli 2004 im Verkehrshaus Luzern als die Bundesanwaltschaft.
Der 55-jährige Solothurner erklärte bei seiner Einvernahme, dass sich nur 21 Passagiere an Bord des Ballons befunden hätten und nicht deren 24, wie die Anklage behauptet. Das Fluggerät sei nicht überladen gewesen.
Nach Auffassung des Piloten war es auch keineswegs unvernünftig, trotz des Windes einen Flug zu wagen. An jenem Tag habe man bereits acht Flüge durchgeführt, die allesamt problemlos verlaufen seien. Zudem sei es in der Vergangenheit oft vorgekommen, dass man eine Fahrt wegen Windböen habe abbrechen müssen.
Warnungen in den Wind geschlagen?
Die Bundesanwaltschaft wirft dem 55-Jährigen vor, sich trotz Gewitter- und Sturmwarnungen von MeteoSchweiz nicht ausreichend über die aktuellen Witterungsverhältnisse informiert zu haben.
Eine Mitarbeiterin habe den Flug wegen der kritischen Wetterverhältnisse nicht durchführen wollen. Ihre Reaktion habe er aber übergangen. Dabei habe er sogar selber damit gerechnet, dass er die Ballonfahrt wegen des aufkommenden Sturmes möglicherweise würde abbrechen müssen.
Frau stürzte zu Tode
Beim Unglück vom 23. Juli 2004 hatte eine Windböe den mit einer indischen Reisegruppe besetzten Ballon erfasst. Der Hiflyer wurde gegen Bäume und Gebäude geschlagen. Dabei beschädigte das Halteseil den Passagierkorb, worauf sich eine Bodenplatte löste und abfiel.
Eine Frau stürzte durch das Loch in die Tiefe und starb. Zahlreiche andere Personen wurden verletzt. Nach dem Unfall wurde der Hiflyer stillgelegt und demontiert. Der Prozess vor dem Bundesstrafgericht dauert voraussichtlich bis am Mittwoch.