Ok, sorry...ich hatte mit der Suchfunktion nach "Jahresverlauf" gesucht und nichts gefunden. Aber jetzt bin ich beruhigt
![Lächeln :)](./images/smilies/icon_e_smile.gif)
Merci und Gruss, Uwe
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Ist es nicht sinnlos, eine Warnstufe 1 zu definieren, wenn es keine Gefahrenhinweise gibt? Wenn "Keine Gefahrenhinweise vorhanden" tatsächlich eine Stufenbezeichnung bekäme, wäre es doch sinnvoll, diese "Stufe 0" zu benennen, weil die Warnung "Stufe 2" automatisch das Gefühl einer doch schon grösseren Gefahr mit sich zieht ... Klar, Stufe 1 soll vielleicht dazu suggerieren, dass es doch nicht keine Gefahren gibt. Das wird unterstrichen, dass hier "Gefahrenhinweise" und nicht wie bei den anderen Stufen "Gefahren" verwendet wird. Aber meines Erachtens ist das irreführend.Stufe 1: Keine Gefahrenhinweise vorhanden
Stufe 2: Mässige Gefahr
[...]
Stufe 5: Sehr grosse Gefahr
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