Federwolke hat geschrieben:
Ein weit verbreiteter Irrtum. Das Hochladen eines Bildes auf Facebook oder andere Seiten bedeutet keinen Verzicht auf das Urheberrecht am Bild. Und sonst gebietet zumindest der Anstand, den Namen des Fotografen zu nennen.
Korrekt. Lädt der Urheber ein Werk von ihm auf FB, so bleibt er weiterhin Urheber.
Cedric hat geschrieben:Ich dachte mit Hochladen eines Fotos auf Facebook oder Google+ gehen die Rechte zumindest teilweise direkt an Google bzw. Facebook über. Oder war das nur bei Adobe der Fall?
Der Urheber gibt Facebook und Co (und nur denen) durch die Akzeptantz der Nutzungsbedingungen/AGB ein beschränktes Recht zur Nutzung des Werks (Intellectual Property). Obschon ich da als Nicht-FB'ler nicht sicher bin, ob das auch deaktivierbar ist (Siehe
https://www.facebook.com/note.php?note_ ... 2876970301 Abschnitt 2, Absatz 1).
Generell viel interessanter ist...
...ob ein Urheber auch einen Schutz an seinem Werk geltend machen kann. Dazu muss es nämlich
"eine geistige Schöpfung darstellen und einen individuellen Charakter besitzen". Deshalb sind z.B. Webcam-Bilder (im Normalfall) nicht dem Urheberrechtsschutz unterstellt, da ein solches Bild keine geistige Schöpfung besitzt und auch nicht individuell ist (Jeder kann wohl an den meisten Orten so ein Bild knipsen mit seiner Kamera).
Man darf es also Verwenden, sollte aber trotzdem Kennzeichnen von WEM es ist (d.h. wer der Urheber ist). Dem sagt man dann Anstand bzw. sich nicht mit fremden Federn schmücken.
Generell: Wenn man nicht sicher ist ob man was hochladen darf, einfach nicht hochladen
Denn: Es ist nicht immer so klar, ob ein Werk ins Urheberrecht fällt oder nicht.
Und... nur weil es das ganze Internet macht (alles mögliche Hochladen) und es schon fast Usus ist, heisst es noch lange NICHT, dass es auch Rechtens ist.
Hab gesehen, dass mich Federwolke überholt hat mit fast identischem Inhalt... aber ich sende nun trotzdem ab
//Edit 1:Anstand statt Anstatt ("Freud" lässt grüssen)
//Edit 2: Das Urheberrecht von Pop-Geträller ist für mich hart an der Grenze vom Schützenswerten (ein bissi OT
). Das ist nämlich meist frei von geistiger Schöpfung, individuellem Charakter und künstlerischem Inhalt. Aber das sieht die SUISA wohl anders
//Edit 3: Typo... und nun ist Fertig editiert