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Newsletter des DWD - Landgericht Bonn untersagt DWD kostenfr

Erdbeben, Kameras, Forumkritik usw.
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Marco (Hemishofen)
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Newsletter des DWD - Landgericht Bonn untersagt DWD kostenfr

Beitrag von Marco (Hemishofen) »

Unglaublich:
Landgericht Bonn untersagt DWD kostenfreie Abgabe der WarnWetter-App. Reduzierte Warninformationen für 4,9 Millionen WarnWetter-App-Nutzer

Offenbach/Bonn, 19. Dezember 2017 – Das Landgericht Bonn hat mit einem Urteil vom 15. November 2017 - aufgrund eines vom Unternehmen WetterOnline Meteorologische Dienstleistungen GmbH angestrengten Prozesses - dem Deutschen Wetterdienst (DWD) untersagt, seine WarnWetter-App in der jetzigen Form entgeltfrei zu verbreiten. Der DWD hat Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts eingelegt. Er ist aber verpflichtet, das vorläufig vollstreckbare Urteil zunächst umzusetzen. Die kostenlose Version der WarnWetter-App kann daher nur noch inhaltlich stark eingeschränkt angeboten werden. Im Interesse seiner 4,9 Millionen Nutzer wird der nationale Wetterdienst deshalb ab sofort zwei Versionen der WarnWetter-App anbieten: Zum einen die weiterhin kostenlose App, aber mit eingeschränktem Angebot. Zum anderen eine kostenpflichtige und werbefreie Vollversion. Sowohl die kostenpflichtige als auch die entgeltfreie Version der Warnwetter-App wird der DWD kontinuierlich weiterentwickeln.

Umfassende WarnWetter-App kostet nun einmalig 1,99 Euro

Die WarnWetter-App des nationalen Wetterdienstes wurde seit Juni 2015 der Bevölkerung zum Schutz vor Wettergefahren entgeltfrei angeboten. Hans-Joachim Koppert, Vorstand Wettervorhersage des DWD: „Das Landgericht Bonn verlangt mit seinem Urteil vom nationalen Wetterdienst Deutschlands, den Bürgern wichtige Informationen über Unwettergefahren nur noch eingeschränkt bereitzustellen. Das halten wir hinsichtlich der gesetzlichen Aufgaben des DWD für außerordentlich bedenklich.“ Diese erzwungenen Änderungen werden ab sofort bei allen Nutzern mit schon installierten App-Versionen aktiviert. Koppert: „Allen Bürgerinnen und Bürgern, die auf ihre gewohnte WarnWetter-App nicht verzichten wollen, bieten wir an, sie für einmalig 1,99 Euro zu kaufen.“ Nutzer, die schon die aktuelle Version 1.8 installiert haben, können die Vollversion direkt über einen sogenannten In-App-Kauf freischalten. Neue Nutzer installieren zunächst die eingeschränkte Version aus den Stores von Google, Apple oder Windows und können anschließend die Vollversion über In-App-Kauf erwerben. Dem Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen steht das gesamte Angebot der WarnWetter-App weiterhin kostenlos, aber nur noch passwortgeschützt zur Verfügung.

Bevölkerung benötigt bei Gefahr auch einordnende Wetterinformationen

Frühzeitige und überall verfügbare Warnungen vor Unwettern können Leben retten und Schäden vermeiden. Deshalb hatte der DWD 2015 sein Informationsangebot bei Wettergefahren um die amtliche „WarnWetter- App“ für Smart-phones und Tablets erweitert. Zielgruppen der werbefreien App des DWD sind die gesamte Bevölkerung in Deutschland, aber auch spezialisierte Nutzer wie Einsatzkräfte der Katastrophenhilfe.

Für ein angemessenes Verhalten der Bevölkerung bei Wettergefahren sind nicht nur die allgemeinen amtlichen Warnungen des DWD, sondern auch einordnende spezifische Wetterinformationen erforderlich. Die entgeltfreie Warn-Wetter-App bot deshalb bisher für jedermann auch hoch aufgelöste Bilder und Filme des DWD-Wetterradars, des Wettersatelliten METEOSAT sowie Modellvorhersagen für die wichtigsten warnrelevanten Ereignisse wie Sturm, Dauer- oder Starkniederschläge an.

Funktionen der kostenpflichtigen Vollversion der WarnWetter-App

• Amtliche Warnungen zur Warnsituation, Infos zur Warnlageentwicklung
• Individuell konfigurierbare Warnelemente und Warnstufen
• Zuschaltbare Alarmierungsfunktion bei Änderung der Warnlage vor Ort
• Frühe Alarmierung durch ‚Vorabinformation Unwetter‘ als Push-Nachricht
• Widget auf Startbildschirm für individuell ausgewählte Orte/Warnungen
• Unwettervideos aus dem DWD-TV-Studio bei größeren Unwetterlagen
• Aktuelle Wetterradarbilder mit Anzeige der georteten Blitze
• Aktueller Warnmonitor für Gewitter, Glatteis, Starkregen und Schneefall
• Integrierte Hitzewarnungen und Angaben zur lokalen Wärmebelastung
• UV-Warnungen in Ortsansicht und als flächige Karte
• Hochwasserwarnungen und Hochwasserlage in den Bundesländern
• Sturmflutwarnungen, Wasserstandvorhersagen für die deutsche Küste
• Einschätzung der Lawinengefahr für Stationen der Bayerischen Alpen
• Teilen von Warninformationen in Social Media
• Weitere Wetterinformationen zur Personalisierung des Unwetterrisikos

Hinweis an die Redaktion
Die anhängende Abbildung können Sie unter www.dwd.de/presse als Anhang zu dieser Pressemitteilung nachdruckfähig downloaden

=================
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Pressestelle des DWD

Telefon: 069 8062 4501/4502/4503
Fax: 069 8062 4509
E-Mail: pressestelle@dwd.de
Presseinformationen: www.dwd.de/presse
Gruss Marco
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Andreas -Winterthur-
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Re: Newsletter des DWD - Landgericht Bonn untersagt DWD kost

Beitrag von Andreas -Winterthur- »

In den Social Medien ist das Thema schon seit Wochen bekannt. Ein veritabler shitstorm ist JK sei Dank, auf wetteronline niedergeprasselt. Nicht wenige Abonnenten der wetteronline-App haben ihr Abo gekündigt. Der Schuss ging für den Kläger also mindestens vorläufig, voll hinten raus ;)

Einmalig auch, dass JK seine diesbezüglichen Tweets sogar mittels hashtag #TeamDWD kennzeichnete. So etwas wäre vor 10 Jahren oder so (Stichwort: Krieg der Wetterdienste) noch undenkbar gewesen ;)

Komisch finde ich nur, dass der DWD so schnell auf das - soweit ich das richtig mitgeschnitten habe - noch nicht rechtskräftige Urteil reagierte. Schlussendlich dürfte nun die "rechtskräftig begründete" Pay-Variante sogar für einen netten Zusatzbatzen beim DWD sorgen ;)

Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt / Der DWD wird gestärkt aus dieser Posse hervorgehen :) Guten Abend.

Andreas
Zuletzt geändert von Andreas -Winterthur- am Di 19. Dez 2017, 19:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Federwolke
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Re: Newsletter des DWD - Landgericht Bonn untersagt DWD kost

Beitrag von Federwolke »

Marco (Hemishofen) hat geschrieben:Unglaublich:
Was genau ist unglaublich? Dass sich auch der Staat an die von ihm selbst geschaffenen Gesetze gegen Wettbewerbsverzerrung halten muss? Dass dies von einem privaten Wetterdienst gerichtlich eingefordert wurde? Oder dass der Nutzer nun läppische (einmalige!) 1.99 € für eine werbefreie, umfassende Wetter-App bezahlen muss?

Und ja: Es wäre schön, wenn der DWD die zusätzlichen Einnahmen dazu verwenden würde, Wetterstationen mit über 100-jähriger Klimareihe weiterzuführen oder den Automatisierungswahn auf den Bergwetterwarten zu überdenken. Dann wüssten wir endlich wieder, wie viel Schnee auf dem Feldberg und dem Grossen Arber liegt, denn die Laserviecher dort oben messen entweder Mumpitz oder gar nichts. Und wovon träumen wir nachts...?

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Marco (Hemishofen)
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Re: Newsletter des DWD - Landgericht Bonn untersagt DWD kost

Beitrag von Marco (Hemishofen) »

Unglaublich deshalb, weil der DWD wahrscheinlich (ich kenne den genauen Wortlaut des gesetzlichen Auftrags, den er zu erfüllen hat, nicht) verpflichtet ist, die Bevölkerung vor den Gefahren des Wetters zu warnen. Aus offensichtlichen Gründen tut er dies über die App. Und ebendiese Bevölkerung wird nun per Gesetz dazu genötigt, für diesen Service nochmals zu bezahlen - obwohl sie das ja bereits via Steuergelder tut.

Ja du hast Recht, der Betrag mag läppisch klein sein. In dem Fall sollte es aber auch nicht allzu schwierig sein für private Dienstleister, ein ähnliches oder sogar ein wenig besseres Angebot für einen ebenso kleinen Batzen mehr zu lancieren? Immerhin sind die DWD Daten frei verfügbar und stehen der Privatwirtschaft zur Nutzung und Veredelung und Verkauf offen, die Spiesse sind also wenigsten bzgl. Rohdaten gleich lang.
Gruss Marco
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Federwolke
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Re: Newsletter des DWD - Landgericht Bonn untersagt DWD kost

Beitrag von Federwolke »

Wie ich schon vermutet hatte - die Sache ist ein wenig komplexer, als dass man durch die heutige Darstellung des DWD und/oder der populistischen Twitter-Aktivitäten gewisser Konkurrenten (ein Schelm, wer Böses dabei denkt!) des Klägers zu glauben genötigt wird. Ich habe in den vergangenen Monaten die Darstellungen aller beteiligten Parteien wie auch auch die Gesetzesgrundlage studiert und glaube verstanden zu haben, dass der DWD weiterhin kostenlos warnen darf. Nur die zusätzlichen (oben aufgeführten) Leistungen, die über das Warnen hinausgehen und ebenfalls durch die Privatwirtschaft (entweder werbefinanziert oder kostenpflichtig) erbracht werden, dürfen nicht kostenlos angeboten werden. Es wird also ab sofort eine kostenlose Warn-App und eine kostenpflichtige Wetter-App geben. Sehe wirklich nicht, wo das Problem liegen soll.

Dass in der Schweiz nicht schon ähnliche Klagen der Privatwirtschaft laufen (z.B. gegen die Tatsache, dass ein durch Zwangsabgaben finanziertes Unternehmen tagtäglich auf all seinen weitreichenden Kanälen Werbung für seine Dienstleistungen machen darf, wofür die Privaten sehr viel Geld in die Hand nehmen müssten), liegt wahrscheinlich einzig daran, dass in der Schweiz kein privater Player die notwendigen Mittel hat, einen solchen Prozess vorzufinanzieren. Oder man hat sich unserem Ländli ganz einfach ganz fest lieb ;)

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Willi
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Re: Newsletter des DWD - Landgericht Bonn untersagt DWD kost

Beitrag von Willi »

Der Entscheid des Landgerichts Bonn geht meines Erachtens in die richtige Richtung, auch wenn der Streitbetrag von EUR 1.99 zu gering ist, um sich gross darüber aufzuhalten. Eigentlich bedenklich, dass ein Grossteil der Nutzer wohl lieber auf die App verzichtet als den lächerlichen Betrag zu begleichen. Die Sorgen dieser Leute möchte ich haben.

Hierzulande ist es sehr still um das Meteo-Business geworden, seit Open Data beerdigt wurde. Die Daten kosten, dafür geniesst der Otto Normalverbraucher seine Gratis-Apps, welche mit unseren Steuergeldern und Gebühren finanziert werden. Wa will man da machen? Eigentlich sollte es umgekehrt sein, so könnte Leben in die private Wetterküche gebracht werden. Nanu, es läuft nicht schlecht wie's ist, alle haben sich irgendwie arrangiert. Aber die grossen Würfe, die gibt es nur im Ausland. Kein Wunder, dass ausländische Grossunternehmen zunehmend am Schweizer Markt knabbern.

Gruss Willi
Zuletzt geändert von Willi am Di 19. Dez 2017, 23:32, insgesamt 1-mal geändert.
Gruss Willi
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Re: Newsletter des DWD - Landgericht Bonn untersagt DWD kost

Beitrag von Stephan »

Andreas -Winterthur- hat geschrieben:Schlussendlich dürfte nun die "rechtskräftig begründete" Pay-Variante sogar für einen netten Zusatzbatzen beim DWD sorgen ;)
Dieser Zusatzbatzen fliesst in die allgemeine Bundeskasse - davon wird der DWD also nicht automatisch etwas sehen (ausser er kann sich bei der jährlich wiederkehrenden Budgetschlacht geschickt positionieren). Das läuft im Übrigen mit den Gebühreneinnahmen, welche die MeteoSchweiz erzielt, genau gleich.


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Re: Newsletter des DWD - Landgericht Bonn untersagt DWD kost

Beitrag von c2j2 »

Bedenkt, dass die direkten Gewinner erst mal
- der Staat (Mehrwertsteuer) und
- Google sind, da diese Firma 30% des Betrags erhält

Selbst wenn der DWD den Rest behalten kann, ist das also grad mal die Hälfte.

Als App-Entwickler nervt mich das Geschreibe um ein oder 2 Euro schon lange. Gleich mal tanken fahren, wenn das da ein paar Cent teurer ist, weil es tagsüber statt spätestens tanke, ist das den meisten doch auch herzlich egal.

Auch viele Redakteure schreiben unter "Nachteile" einer App, dass sie nicht kostenlos ist. Selbst bei 1 € Preis. Woran verdienen App-Entwickler denn? Bleibt nur Werbung oder irgendeine Art Datenverkauf.

Ich persönlich für mich nutze so wenig wie möglich kostenlose Apps, die sind bei mir unter Generalverdacht. Wegen Schnüffelei oder nerviger Werbung.
Wieso Hagelraketen und andere Unwetter-Schadensverminderer... man kann auch mich buchen. Wo ich bin, sind keine Unwetter :roll:

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Tinu (Männedorf)
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Re: Newsletter des DWD - Landgericht Bonn untersagt DWD kost

Beitrag von Tinu (Männedorf) »

Federwolke hat geschrieben:Dass in der Schweiz nicht schon ähnliche Klagen der Privatwirtschaft laufen (z.B. gegen die Tatsache, dass ein durch Zwangsabgaben finanziertes Unternehmen tagtäglich auf all seinen weitreichenden Kanälen Werbung für seine Dienstleistungen machen darf, wofür die Privaten sehr viel Geld in die Hand nehmen müssten), liegt wahrscheinlich einzig daran, dass in der Schweiz kein privater Player die notwendigen Mittel hat, einen solchen Prozess vorzufinanzieren. Oder man hat sich unserem Ländli ganz einfach ganz fest lieb ;)
Dieser Konflikt wird in der Schweiz längstens ausgetragen Fabienne und zwar mit harten Bandagen, glaubs mir. Das kann ich dir aus dem "Inneren selbst" bestätigen. :-D

Allerdings liegt der Fokus in der Schweiz einfach nicht auf dem Bereich Meteo. Aber glaubs mir, hinter den verschlossenen Sitzungstüren fliegen exakt aus den von dir genannten Gründen die Fetzen zwischen den privaten Verlegern und der SRF (inkl. juristischer Auseinandersetzungen). Und wie gesagt, nicht erst seit Kurzem.
Tinu (Männedorf ZH, 422 m ü. M)
Gewitter und Sturm = erhöhter Pulsschlag
Föhn-fasziniert

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Federwolke
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Re: Newsletter des DWD - Landgericht Bonn untersagt DWD kost

Beitrag von Federwolke »

Hoi Tinu

Das ist mir sehr wohl bekannt, aber hier geht es konkret um Meteo. Und da staune ich über die momentane Ruhe, wenn man bedenkt was noch vor Jahren für Kämpfe ausgetragen wurden. Aber vielleicht läuft das ja mittlerweile auch unter dem Radar der Öffentlichkeit. Wobei es mich wundern würde, dass ich davon nichts mitbekomme - die Branche ist schliesslich klein und man kennt sich (mehr oder weniger)...

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